#Vertragsrecht

#Vertragsrecht · 17. März 2020
1. Ausgangslage Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als "ausserordentliche Lage" ein. Entsprechend ist es gemäss der COVID-19-Verordnung 2 ab sofort verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen durchzuführen - öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen (Art. 6). 2. Fragestellung Wer haftet, wenn eine Veranstaltung aufgrund dieser neuen Lage nicht durchgeführt werden kann? 3. Rechtliches i....