Mit der Herabsetzungsklage oder der Herabsetzungseinrede kann die Wiederherstellung des unentziehbaren Pflichtteils verlangt werden. In diesem Sinne herabsetzbar sind:
- Lebzeitige Vermögensdispositionen (Schenkungen, Erbvorbezüge, Erbauskauf usw.)
- Verfügungen von Todes wegen