Ihr Anwalt für Erbrecht

Wir beraten Sie

  • bei der Erarbeitung Ihres Testaments, eines Erbvertrag oder eines Konkubinatsvertrag.
  • Bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge.
  • Sind Sie auf der Suche nach einem Erbschaftsverwalter oder einer fachkundigen Person, die Sie und Ihre Miterben bei der Erbteilung beraten kann? Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen können, werden wir uns für sie auf dem Klageweg einsetzen und die Klage auf Teilung der Erbschaft und Feststellung des Nachlasses einreichen.
  • Ist Ihr Pflichtteil verletzt? So führen wir in Ihrem Namen Herabsetzungsklage wegen Pflichtteilsverletzung.
  • Ist eine verfügung von Todeswegen (letztwillige Verfügung) ungültig zu stande gekommen, so fürhen wir Ungültigkeitsklage wegen Ungültigkeit des Testamentes oder des Erbvertrages.
  • Sie können uns mit der Willensvollstreckung beauftragen und wir planen Ihren Nachlass gemeinsam mit Ihnen, um zukünftigen Streitereien unter den Erben vorzubeugen.

Erbrechtliche Ausgleichung

Der Ausgleichungspflicht unterliegen – abgesehen von Ausnahmen – die Zuwendungen, die Erblasser einzelnen Erben zu Lebzeiten machten, nämlich:

  • Schenkung
  • Erbvorbezug
  • Erbauskauf

Die Ausgleichung ist Teil des Erbteilungsverfahrens und damit unverjährbar.


gesetzliche Erbfolge

Liegt keine Verfügung von Todes wegen, d.h. weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, bestimmt sich die Erbfolge nach Gesetz, d.h. der Nachlass wird den gesetzlichen Erben (Parentelsystem) gemäss den gesetzlichen Erbteilen verteilt.       

Erbrechtliche Herabsetzung

Die Herabsetzung zielt auf die Wiederherstellung eines wertmässig verletzten Pflichtteils.

Mit der Herabsetzungsklage oder der Herabsetzungseinrede kann die Wiederherstellung des unentziehbaren Pflichtteils verlangt werden. In diesem Sinne herabsetzbar sind:

  • Lebzeitige Vermögensdispositionen (Schenkungen, Erbvorbezüge, Erbauskauf usw.)
  • Verfügungen von Todes wegen

Erbrechtliche Ungültigkeitsklage

Die Ungültigkeitsklage (auch Testamentsanfechtungsklage oder Formmängelklage) ist eine allgemeine erbrechtliche Nichtigkeitsklage zur Anfechtung eines Testaments oder Erbvertrages.

Als Ungültigkeitstatbestände gelten:

  1. Testierunfähigkeit bzw. Erbvertragsunfähigkeit des Erblassers
  2. Willensmängel
  3. Widerrechtlicher oder unsittlicher Inhalt der Verfügung von Todes wegen
  4. Formmängel