Top Anwaltskanzlei

Viele Kanzleien rühmen sich in letzter Zeit mit Labels von Bilanz und Le Temps, welche diese als "Top Anwaltskanzlei" ausgezeichnet haben. Wir haben an diesen Bewertungen so unsere Zweifel. Alles was es braucht, um gemäss Bilanz und Le Temps als Top Anwaltskanzlei zu gelten, ist die Verfügbarkeit über ein gewisse Anzahl an E-Mailadressen.

Die JurHelp GmbH hat unabhängig davon ein eigenes Label ins Leben gerufen und folgende Kriterien festgelegt, um als "Top Anwaltskanzlei" zu gelten. Kriterien, welche überprüfbar sind und nicht einzig auf der angeblichen Empfehlung von Nutzern irgendwelcher E-Mailadressen beruhen. Zudem besteht im Gegensatz zu Le Temps, Bilanz und Statista kein Druck diese Label (wieder) zu vergeben, da der Vergabeprozess unentgeltlich erfolgt und keine Entschädigung verlangt wird.

 

Kriterien:

  1. Wir sind überzeugt, dass ein guter Anwalt*in sich gemeinnützig engagieren sollte. Die Kanzlei, welche sich um das Label bemüht, kann entweder den Nachweis erbringen, dass pro Anwalt*in pro Kalenderjahr CHF 1'000.- an eine gemeinnützige Organisation gespendet wurde oder sich der entsprechende Anwalt*in aktiv in der Organisation engagiert hat.
  2. Wir sind überzeugt, dass eine Top Anwaltskanzlei ein Interesse daran haben muss, den Nachwuchs zu fördern und junge Juristen*innen eine Chance gibt, den Anwaltsberuf richtig zu erlernen. Man muss sich Zeit nehmen, um die Rechtspraktikant*innen entsprechend auszubilden, zu fördern und diese angemessen entlöhnen - d.h. mindestens gemäss den Weisungen der zuständigen kantonalen Behörde.
  3. Ein*e Top Anwalt*in hält sich zudem an das Standesrecht, welches besagt, dass jedermann Zugang zum Recht erhalten muss, ob man nun bedürftig oder vermögend ist. Anwält*innen sind verpflichtet, bedürftige Klienten auf die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege aufmerksam zu machen und nötigenfalls die erforderlichen Massnahmen zu treffen (Fellmann/Zindel, a.a.O., Art. 12 N 148). Entsprechend fordern wir den Nachweis, dass man sich an die standesrechtlichen Vorgaben hält und Mandate unter der unentgeltlichen Rechtspflege annimmt und nicht einfach grundlos ablehnt.

Melden Sie sich bitte mittels des Kontaktformulars oder direkt per mitmachen@topanwaltskanzlei.ch mit PDF Anhängen folgender Unterlagen:

  1. Spendenbescheinigung an eine gemeinnützige Organisation per 31. Januar des Folgejahres
  2. Zulassung zum Rechtspraktikum von mindestens 0.5 bis maximal 1 PraktikantInnen pro Anwalt und Arbeitsvertrag per 31. Januar des Folgejahres
  3. Fallnummer und Angabe des Gerichts, welches das Urteil gefällt hat, ebenfalls bis spätestens 31. Januar des Folgejahres

Topanwaltskanzlei.ch

c/o JurHelp GmbH

Hirschmattstrasse 62

6003 Luzern

mitmachen@topanwaltskanzlei.ch

*Bitte beachten Sie, dass das Label markenrechtlich geschützt ist. Die einmalige Erteilung des Labels berechtigt nicht zur weiteren Verwendung. Die JurHelp GmbH behält sich weiter vor, Gesuche, v.a. unvollständige Gesuche,  ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nicht zu bearbeiten.

*Beispiel des Labels mit Logo Ihrer Kanzlei


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