Als Scheidungsanwalt bzw. Scheidungsanwältin ist neben der als selbstverständlich vorauszusetzenden profunden Fachkenntnis auch sehr viel psychologisches Geschick gefragt. Der ursprüngliche Plan eines Ehepaars war es in der Regel, dass nicht ein Gericht, sondern erst der Tod den Bund beendet. Im Allgemeinen stellen sich für den Scheidungsanwalt in die folgenden Fragen:
Privates Baurecht
Öffentliches Baurecht
Wir beraten Sie bei der Gestaltung und der Redaktion oder bei der Verhandlung und beim Abschluss von Verträgen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich durch ihre langjährigen Erfahrungen ein vertieftes Wissen in unterschiedlichen Branchen und Industrien angeeignet, das in die Vertragsberatung einfliesst. Wir überprüfen bestehende Verträge und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen bei der Vertragsauflösung oder bei der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen.
Wir beraten und vertreten beschuldigte Personen, die Privatklägerschaft, Opfer und geschädigte Personen im polizeilichen Ermittlungsverfahren, im Untersuchungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, im Zwangsmassnahmeverfahren (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie im erstinstanzlichen Haupftverfahren bzw. im Rechtsmittelverfahren. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Personen im Administrativverfahren vor den Verwaltungsbehörden (Strassverkehrsamt):